Sicherheitskonzepte
Alle Arbeitgeber haben gemäss Artikel 3 bis 10 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) die Pflicht, die in ihrem Unternehmen auftretenden Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik zu treffen.
Für diese Aufgaben sind in der Regel Fachkenntnisse nötig. Wenn der Betrieb selber nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, sind Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen.
Berg & Sicherheit AG hat in der Vergangenheit ganz verschiedene Sicherheitskonzepte erstellt.
Permanente Sicherheitskonzepte:
• Sicherheitskonzepte EKAS für Kleinbetriebe
• Absturzsicherungen inkl. Planung, Montage, Lieferung der PSA, Instruktion der Anwender und Instruktionsunterlagen.
Temporäre Sicherheitskonzepte:
• Temporäre Gebirgsbaustellen
• Temporäre Veranstaltungen bis 1000 Personen