Absturzsicherungen
Auszug aus der Bauarbeiterverordnung:
Bei Arbeiten mit erhöhtem Standort sind ab einer Absturzhöhe von 3 m Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern.
Auf verschiedenen Objekten, wie Seilbahnmasten, Fassaden aber auch Flachdächern, sind Installationen angebracht, welche auch nachträglich gewartet und unterhalten werden müssen.
Deshalb sollte man achten, dass man bei Neubauten die Absturzsicherungen nicht vergisst, bei Altbauten sollten Absturzsicherungen nachträglich angebracht werden. Insbesondere Solaranlagen auf Dächern erfordern einen dauerhaften Unterhalt. Sind die Dachkanten nicht mit Geländern gesichert, sind Rückhaltesysteme oder Absturzssicherungen ab 3m zwingend notwendig.
Berg & Sicherheit AG hat verschiedene anlagespezifische Absturzsicherungen geplant und realsiert.